Zunächst ganz herzliche Gratulation zur Geburt Ihres Kindes.
Dass Kinder getauft werden, ist bei uns eine schöne und wichtige Tradition. Mit der Taufe stellen Sie ihr Kind in einen grösseren Zusammenhang. Sie erbitten für Ihr Kind und für sich als Eltern den Segen Gottes und geben Ihrem Kind eine religiöse und kirchliche Beheimatung. Gleichzeitig stellen Sie sich in eine lange Kette der Tradition. Wir machen das so, weil wir selber getauft worden sind und unsere Eltern und Grosseltern uns das so mitgegeben haben.
Taufen sind in jedem Sonntagsgottesdienst möglich.
https://farbenspiel.family/feste/wir-lassen-unser-kind-taufen-weil
Wenn Eltern ihren Kindern die Entscheidung für die Taufe nicht abnehmen wollen, können sie ihr Kind im Gottesdienst segnen lassen. Die Kinder haben dann als Jugendliche oder Erwachsene selber die Möglichkeit, sich für die Taufe zu entscheiden.
Vorgehen
Nehmen Sie bitte Kontakt auf mit dem Sekretariat oder einer Pfarrperson. Diejenige Pfarrperson, welche die Taufe durchführt, wird Sie dann gerne zu Hause besuchen und die Taufe besprechen.
Voraussetzung
Voraussetzungen zur Taufe sind die Bereitschaft der Eltern (und Paten), das Kind im christlichen Sinne zu erziehen und dass mindestens ein Elternteil Mitglied einer christlichen Kirche ist. Auch bei den Taufpaten muss mindestens eine Person einer christlichen Kirche angehören, Taufpaten müssen konfirmiert oder mindestens 16 Jahre alt sein.
Religionsunterricht ist christliche Bildung. Dazu zählt die Persönlichkeits- und Herzensbildung im Blick auf religiöse Mündigkeit ebenso wie die Hinführung zum kirchlichen Leben und den Sakramenten (Abendmahl und Taufe). Mit der Taufe eines Kindes übernehmen die Eltern mit Unterstützung der Kirchgemeinde die Verantwortung für die religiöse Erziehung.
Der Religionsunterricht in den Primar- und Oberstufenschulen ist Aufgabe der Kirchen in Zusammenarbeit mit den Schulen.
Das Fach Religion ist im schulischen Stundenplan des Kantons St. Gallen verankert und wird von ausgebildeten Religionspädagoginnen und -pädagogen erteilt. Der Unterricht wird ökumenisch durch Religionslehrpersonen der reformierten und katholischen Kirche erteilt. Die Kinder und Jugendlichen lernen Gott kennen, hören von Jesus, beten, singen, lauschen Geschichten und lernen die christlichen Werte kennen.
Durch den Entscheid der Regierung, das Volksschulfach ERG ab dem Schuljahr 2021/2022 nicht mehr in ERG-Schule und ERG-Kirchen zu unterteilen, unterrichten neu ausschliesslich schulische Lehrpersonen dieses Fach. Die Kirche verantwortet den Religionsunterricht.
Religionslektionen in der Stundentafel der Primarschule
1. Klasse: 1 Lektion/Woche
2. Klasse: 2 Lektionen/Woche
3. Klasse: 1 Lektion/Woche
4. Klasse: 1 Lektion/Woche
5. Klasse: 1 Lektion/Woche
6. Klasse: 1 Lektion/Woche
In der 6. Klasse entscheiden die Familien mit den Jugendlichen, ob sie den dreijährigen Konfweg machen möchten und unter anderem den Religionsunterricht in der Oberstufe besuchen.
Religionslektionen in der Stundentafel der Oberstufe
1. Oberstufe: 1 Lektion/Woche (Wahlfach)
2. Oberstufe: 1 Lektion/Woche (Wahlfach)
Zudem besuchen die Jugendlichen im 7. und 8. Schuljahr ergänzend zum schulischen Religionsunterricht die sogenannten Erlebnisprogramme (Pfefferstern). Diese sind Voraussetzung für den Konfirmandenunterricht und für die Zulassung zur Konfirmation zu erhalten.
Für Fragen zum Religionsunterricht oder konkrete Anliegen ihres Kindes stehen Ihnen die Religionslehrpersonen oder auch die Ressortleitung Religionsunterricht unserer Kirchgemeinde jederzeit gerne zur Verfügung.
Erlebnisprogramme sind Veranstaltungen und Workshops, welche die Jugendlichen frei wählen können. Die Jugendlichen haben so die Möglichkeit neue Phasetten des Kirchgemeindelebens kennen zu lernen. Darüberhinaus ermöglichen die Programme erlebnisreiche Zugänge zu Themen des Glaubens und der Kirche.
Über die Plattform http://www.pfefferstern.ch können Jugendliche frei die Programme wählen. Sie stehen grundsätzlich allen offen. Es gibt Programme die nur für eine spezielle Altersgruppe oder auch mal nach Geschlechter getrennt, zugänglich sind. Bei Unklarheiten oder Problemen mit Pfefferstern bitte bei Frau Sabine Weber melden.
Sie machen Spass, vernetzen Jugendliche über unsere sieben Dörfer, oder gar darüber hinaus.
70 gesammelte Credits sind voraussetzung für die Zulassen zum Konfirmandenunterrich in der 3. Oberstufe.
Je nach Aufwand erhalten Sie unterschiedlich viele Credits.
Jugendliche, welche die Voraussetzungen erfüllen, werden automatisch zum Besuch des Konfirmandenunterrichtes eingeladen.
Unsere Religionsfachkräfte finden sie hier.
Der Konfirmandenunterricht ist für die Jugendlichen eine weitere wichtige Etappe in der Auseinandersetzung mit Lebens- und Glaubensfragen.
Der Konfirmandenunterricht will:
Der Unterricht findet alle zwei Wochen am Dienstag oder Donnerstag statt. Daneben werden 8 Gottesdienstbesuche und 30 Credits erwartet. Dafür stehen erneut eine bunte Auswahl an Erlebnisprgrammen zur Verfügung.
Zudem haben die Konfirmandinnen und Konfirmanden die Möglichkeit ein tolles Feriencamp zu besuchen.
Voraussetzung für die Aufnahme in den Konfirmandenkurs ist der Besuch von Religionsunterricht an der Oberstufe während mindestens zwei Jahren sowie den Besucher verschiedener Erlebnisprogramme im Umfang von 35 Credits pro Jahr.
Sie trauen sich zu, mit Ihrer Partnerin, mit Ihrem Partner einen gemeinsamen Weg zu gehen.
Sie vertrauen dabei auf Gott und möchten um seinen Segen bitten.
Gerne begleiten wir Sie auf diesem Weg.
Mit unseren drei Kirchen stehen Ihnen würdige und festliche Gebäude zur Verfügung.
Mit der Orgelmusik (oder auch anderer Musik) werden Sie mit schönen Klängen berührt.
Mit dem Segen Gottes bekommen Sie eine lebensbejahende Kraft mit auf Ihren gemeinsamen Weg.
Vorgehen
Nehmen Sie bitte frühzeitig mit dem Sekretariat oder einer Pfarrperson Kontakt auf.
Wir wünschen Ihnen eine spannende Vorbereitungszeit.
Voraussetzungen
Die kirchliche Trauung ist möglich, wenn mindestens ein Partner der Evangelischen Landeskirche angehört. Ausserdem muss ein Nachweis der gültigen Eheschliessung auf dem Zivilstandsamt vorgewiesen werden. Wenn Sie aus unserer Kirchgemeinde sind, ist die Trauung für Sie kostenlos. Bei auswärtigen Paaren werden die Benutzung der Kirche und der personelle Aufwand verrechnet.
Konfessionsverschiedene Paare
Trauungen konfessionsverschiedener Paare sind bei uns selbstverständlich möglich. Falls ein Partner der römisch-katholischen Kirche angehört und will, dass die evangelisch-reformierte Trauung von seiner Kirche kirchenrechtlich anerkannt wird, muss er eine sogenannte „Formdispens” beim Priester seiner Wohnortgemeinde einholen.
Seelsorge – ein etwas altertümlich anmutender Begriff – ist nicht Missionierung oder Überredung. Seelsorge ist das Angebot, Ihnen zuzuhören, mit Ihnen mitzudenken, mit Ihnen einen Weg zu suchen, einen Weg zu gehen.
Unsere Seelsorge erstreckt sich auf Besuche im Pflegeheim, im Spital, oder bei Ihnen zu Hause, auf einzelne Gespräche, aber auch auf eine Begleitung während eines längeren Zeitraumes. Wir möchten einfach jederzeit für Sie da sein und Ihnen Zeit schenken.
Ein naher Mensch ist gestorben. Wir entbieten Ihnen unser herzliches Beileid. Wir wünschen Ihnen Kraft, Ihre Trauer zuzulassen.
In den ersten Tagen gibt es vieles zu organisieren – auch die Beerdigungsfeier, die Abdankung.
„Abdankung“ enthält das Wort „Dank“. Es geht also darum, für das Leben eines Menschen zu danken – Gott zu danken, was er uns mit dem Menschen, der gestorben ist, geschenkt hat.
Bitte nehmen Sie als erstes beim Bestattungsamt Ihrer Wohngemeinde Kontakt auf. Dieses wird mit Ihnen den Termin für die Beerdigung abmachen und lhnen dann mitteilen, mit wem aus dem Seelsorge-Team Sie Kontakt auf nehmen können.
Vielleicht möchten Sie später, nach der Beerdigung, mit Ihrer Trauer nicht allein sein? Dann laden wir Sie herzlich zum Ökumenische Trauer-Café ein.
Vorbedingungen gibt es keine.
Verfahren
Schreiben Sie einen Brief mit Ihrem Eintrittswunsch an unser Sekretariat oder an eine Pfarrperson.
Eine Pfarrperson nimmt mit Ihnen Kontakt auf.
An unserer nächsten Kirchenvorstehersitzung wird Ihr Gesuch zur Kenntnis genommen.
Sie bekommen von uns eine Bestätigung. Gleichzeitig informieren wir die Gemeindeverwaltung der politischen Gemeinde.
Ab jetzt sind Sie stimm- und wahlberechtigtes Mitglied unserer Kirchgemeinde.